![]() |
![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() |
Sie
sind hier: Dienstleistungen![]()
![]() Die
Betreuung umfasst im Wesentlichen:
|
Zu den pflegerischen Tätigkeiten, die übertragen werden dürfen, zählen:
|
Nur wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester (eine Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) feststellt, dass aus medizinischen Gründen eine Durchführung dieser Tätigkeiten durch den Personenbetreuer nicht möglich ist, darf der Betreuer diese Tätigkeiten nicht mehr verrichten. Die Krankenschwester kann den Personenbetreuer jedoch in diese Tätigkeiten einschulen und ihm die Durchführung dieser Tätigkeiten anordnen; in diesem Fall darf der Personenbetreuer diese Tätigkeiten weiter durchführen. Wesentlich ist, dass Tätigkeiten aus dem (medizinischen) Pflegebereich von Betreuern nicht ohne eine entsprechende Anordnung von Krankenschwestern (Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege) oder Ärzten ausgeübt werden dürfen. Krankenschwester oder Arzt dürfen dem Personenbetreuer einzelne pflegerische Tätigkeiten übertragen, wenn der Personenbetreuer über längere Zeiträume im Haushalt der betreuten Person anwesend ist. Der Personenbetreuer darf in einem Haushalt maximal drei Menschen, die zueinander in einem Angehörigenverhältnis stehen, betreuen (in Ausnahmefällen ist eine Betreuung dieser drei Angehörigen auch in zwei verschiedenen Haushalten möglich). Ferner bedarf es einer Einwilligung der betreuten Person sowie einer Einschulung in diese Tätigkeiten durch Krankenschwester oder Arzt. |
aab24
Mag. Jovan Kuc
| Kindergartenstraße 1 | 9560 Feldkirchen
| Tel.:
+43 664 305 6666
| Email:
office@aab24.at
| Web: www.aab24.at
|
![]() |
![]() |